HGBAktivHandelsrecht
75% Beliebtheit
Handelsgesetzbuch
Das Handelsgesetzbuch regelt die Rechtsbeziehungen der Kaufleute untereinander und mit ihren Geschäftspartnern.
Veröffentlicht: 10. Mai 1897
Zuletzt geändert: 5. Jan. 2024
1 Paragraphen
HandelsrechtKaufleuteGesellschaftsrecht
Paragraphen
§ 1Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes
Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
Einfache Erklärung
Wer gewerblich tätig ist und dabei kaufmännische Strukturen nutzt, gilt als Kaufmann im rechtlichen Sinne.