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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch regelt die Rechtsbeziehungen der Kaufleute untereinander und mit ihren Geschäftspartnern.

Offizielle Quelle
Veröffentlicht: 10. Mai 1897
Zuletzt geändert: 5. Jan. 2024
1 Paragraphen
HandelsrechtKaufleuteGesellschaftsrecht

Paragraphen

§ 1Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes

Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

Einfache Erklärung

Wer gewerblich tätig ist und dabei kaufmännische Strukturen nutzt, gilt als Kaufmann im rechtlichen Sinne.