Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
Das UWG schützt Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren Geschäftspraktiken.
Paragraphen
Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
Einfache Erklärung
Das UWG soll fairen Wettbewerb sicherstellen und schützt sowohl Unternehmen als auch Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken.
Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig.
Einfache Erklärung
Dieser Paragraph verbietet alle Formen unlauterer Geschäftspraktiken, wie irreführende Werbung, aggressive Verkaufsmethoden oder die Verletzung von Wettbewerbsregeln.
Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung macht.
Einfache Erklärung
Irreführende Werbung oder falsche Produktinformationen sind verboten. Unternehmen müssen ehrlich über ihre Produkte und Dienstleistungen informieren.